Leitfaden nach aktueller Promotionsordnung

1. Zulassung zur Promotion

Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):

  • Formular 3.1. |Doktorand*innen-Anmeldung|
  • Nachweis über die Vorbildung/Qualifikation (z.B. Masterzeugnis und -urkunde)
  • Lebenslauf mit Lichtbild (inkl. Bildungsgang)

Zu beachtende Fristen:

  • Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Arbeitsbeginn
  • Einreichung Unterlagen an das Dekanat > 10 Tage vor der nächsten Fachbereichsratssitzung
  • Termine Fachbereichsratssitzungen  hier

Fachfremder Abschluss oder > 2,0:

Annahme am Fachbereich:

  • Annahme erfolgt durch den Fachbereichsrat
  • im Anschluss an seine Sitzung erhält der/die Doktorand*in zwei Bestätigungsschreiben (für eigene Unterlagen/Registrierung beim SSC)

Registrierung beim Studierenden Service Center (SSC) ist für Promovierende der RPTU Pflicht!

- zusätzliche Einschreibung ist möglich, aber nicht zwingend

2. Abgabe der Dissertation

Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):

  • Formular 3.2 |Zulassung Promotionsprüfung|
  • 4 gedruckte Exemplare der Dissertation - je Exemplar muss enthalten sein:
    • korrekte Formulierung auf dem Titelblatt (Muster: Titelblatt 1)
    • tabellarischer Lebenslauf (ohne Lichtbild)
    • Zusammenfassung von 1-2 Seiten (falls Dissertation auf Englisch verfasst, dann zusätzlich deutsche Ergänzung in gleicher Länge)
    • Erklärung des Eigenanteils sowie aller benutzten Hilfsmittel und Hilfestellungen ( Muster Darlegung des Eigenanteils und aller Hilfsmittel und Hilfestellungen)
    • Erklärung mit folgenden Inhalten (Muster: Erklärungsvorlage):
      • Abhandlung wurde noch nicht als Prüfungsarbeit an anderer Stelle eingereicht
      • Abhandlung wurde noch nicht als Dissertation an anderer Stelle eingereicht
      • Darlegung des Eigenanteils
  • separat digital (via SeaFile): 1) Dissertation, 2) Lebenslauf, 3) Zusammenfassung
  • Zahlungsbeleg über die gezahlte Promotionsgebühr

Zu beachtende Fristen:

Alle Unterlagen müssen im Dekanat mind. 10 Tage vor der darauffolgenden Fachbereichsratssitzung  vorliegen.

 Zulassung zur Promotionsprüfung:

  • erfolgt durch den Fachbereichsrat

 

 

Die Besetzung der Promotionskommission muss zeitgleich mit Schritt 1 vorgeschlagen werden.

Auch hier gilt die Frist von 10 Tagen vor der nächsten Fachbereichsratssitzung.

 

Erforderliche Unterlagen (weiterführende Dokumente und Informationen):

  • Formular 3.3 |Besetzung Promotionskommission|

 

 Zusammensetzung Promotionskommission:

  • erfolgt durch den Fachbereichsrat
  • im Anschluss an seine Sitzung wird dem/der Doktorand*in die Zusammensetzung der Kommission mitgeteilt

 

3. Beurteilung

Die Dissertationsexemplare gehen nach der Fachbereichsratssitzung den Berichterstattenden zu.

Fristen:
  • 4 Wochen (Gutachten 1 und 2)
  • ggf. 4 zusätzliche Wochen für 3. Gutachten

Zeitraum: 2 Wochen (nach Eingang der Gutachten)

 

Berechtigt zur Einsicht der Gutachten:
  • Doktorand*in
  • Mitglieder des Fachbereichrates
  • alle Professor*innen, Juniorprofessor*innen und Habilitierte des Fachbereichs

 

Berechtigt zur Einsicht der Dissertation:
  • alle Mitglieder des Fachbereichs

 

Annahme der Dissertation / Notenmitteilung an Doktorand*in:

  • Annahme nach einspruchsloser Einsichtnahme
  • danach Notenmitteilung an Doktorand*in durch das Dekanat
Termin:
  • Festsetzung in Absprache von Promotionskommission und Doktorand*in
  • Koordination von Zeit/Raumbuchung mit Dekanat und anschließende universitäts-öffentliche Bekanntgabe
Prüfung:
  • in deutscher oder englischer Sprache möglich
  • Dauer des Vortrags: 30 min
  • Dauer der anschließenden Prüfung: 30-60 min

 

4. Vollzug der Promotion

  • Notwendige Informationen und Unterlagen vor Druck/Veröffentlichung (im Dekanat abzugeben):
    • Einverständniserklärung zur elektronischen Veröffentlichung |Formular 2.2.|
    • finale Druckversion in elektronischer Form
    • ACHTUNG: Das Titelblatt der Bibliotheksexemplare beinhaltet andere Angaben als die begutachtete Version (Muster: Titelblatt 2 )!
  • Abgabe der Dissertation innerhalb eines Jahres bei der Universitätsbibliothek:
    • 40 Exemplare
    • 5 Exemplare, wenn die wesentlichen Ergebnisse publiziert wurden
    • 5 Exemplare, wenn Verbreitung über den Buchhandel
    • 5 Exemplare + elektronische Veröffentlichung (KLUEDO)

Das Promotionsverfahren ist mit der Übergabe der Urkunde abgeschlossen. Erst dann darf der Doktorgrad geführt werden.

Voraussetzungen zur Übergabe:

  • Checkliste |Formular 1.1.|
  • Bestätigung der Bibliothek (geht dem Dekanat direkt zu)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Leitfaden zum Ablauf einer Promotion am Fachbereich Biologie der RPTU handelt.

Rechtsgrundlage ist die Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie der RPTU vom 27.11.2018.